«Sein oder Nichtsein, das ist hier die Frage» ist ein Zitat aus der Tragödie «Hamlet, Prinz von Dänemark» von William Shakespeare. Heute kann man sagen «Heiraten oder nicht, das ist hier die Frage». Was vor 50 Jahren absolut verpönt war und als nicht gesellschaftstauglich galt, ist heute kein Thema mehr. Aus verschiedenen Gründen entscheidet man sich heute eher für ein Leben ohne Trauschein. Diese Form des Zusammenlebens wird auch Konkubinat genannt.
Was ist das Konkubinat?
Als Konkubinat – im Volksmund auch als «wilde Ehe» bekannt – wird das Zusammenleben zweier verschieden- oder gleichgeschlechtlicher Personen ohne Trauschein in einer eheähnlichen Gemeinschaft bezeichnet. Wer sich für das Konkubinat entscheidet, geniesst nicht den gleichen sozialen oder gesetzlichen Schutz wie ein verheiratetes Paar, weil das Konkubinat im Gesetz in der Schweiz nicht geregelt ist. So wird man rechtlich weiterhin als Einzelpersonen behandelt.
Nun kann man sich aber mit einem Konkubinatsvertrag absichern; dabei hat dieser Vertrag keinen Einfluss auf Familiennamen oder Nationalität der beiden Partner. Nicht-gemeinsame Kinder behalten ihren Namen, die gemeinsamen Kinder erhalten den Namen der Mutter. Seit 1. Januar 2013 besteht die Möglichkeit, dass bei gemeinsamer elterlicher Sorge den gemeinsamen Kindern der Name des Vaters gegeben werden kann – dafür muss eine gemeinsame Erklärung beim Zivilstandsamt deponiert werden.