Sie möchten Ihr Haustier in die Schweiz mitnehmen? Dies ist möglich, wenn Sie mehrere Anforderungen und Bedingungen einhalten.
Der erste Schritt, wenn Sie Ihr Haustier mitbringen, ist die Identifizierung oder das Chipping. Die Schweiz verlangt einen Mikrochip (ISO-Standard 11784, der mit einem Lesegerät nach ISO-Standard 11785 gescannt werden kann).
Der zweite Schritt ist die Tollwutimpfung (für Haustiere, die älter als 12 Wochen sind). Zusätzlich zur Impfung muss eine schriftliche Bestätigung erstellt werden, die bestätigt, dass Ihr Haustier keinen Kontakt mit Wildtieren hatte, die Tollwut übertragen könnten. Diese Bestätigung ist auch für Heimtiere unter 12 Wochen erforderlich – sie müssen zwar nicht geimpft werden, jedoch muss schriftlich bestätigt werden, dass sie keinen Kontakt mit Wildtieren hatten, die Tollwut auf sie übertragen könnten.
Der dritte Schritt ist ein Tierpass. Sie erhalten ihn bei einem Tierarzt, nachdem Ihr Tier gechipt und gegen Tollwut geimpft wurde, und es ist wichtig, dass der Reisepass in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union ausgestellt oder in der Schweiz anerkannt ist.
Grenzkontrolle
Bei der Einfuhr auf dem Luftweg werden Haustiere beim Zoll kontrolliert. Sind die Einfuhrbedingungen nicht erfüllt oder fehlen bestimmte Dokumente, wird Ihr Tier von einem Tierarzt zu einer Grenzkontrolle gebracht. Es findet eine umfangreiche Prüfung statt, deren Kosten von der Person getragen werden, die sie einführt.
Bei der Einfuhr auf dem Landweg durch einen Mitgliedstaat der Europäischen Union erfolgt die Kontrolle bei der Einreise in die Europäische Union. Die Kontrolle und Einhaltung der Einfuhrbestimmungen an den Schweizer Grenzübergängen erfolgt stichprobenartig.
Weitere Informationen
Hunde müssen in der Wohngemeinde des Besitzers angemeldet werden. Für Hunde ist eine jährliche Steuer an die Gemeinde zu entrichten, deren Höhe von der Gemeinde abhängt, in der sich der Hund befindet. Zudem müssen Hunde innerhalb von 10 Tagen nach Einreise in die Schweizer Hundedatenbank (Amicus) eingetragen werden.
Die Versicherung für Ihre Haustiere ist freiwillig, aber wenn Sie sich dafür entscheiden, können Sie sich bei Krankheit und Unfall absichern, Impf- oder Sterilisationskosten erstatten usw. – Sie können die Versicherungspläne an Sie und Ihr Haustier anpassen.
Die Einfuhr von Hunden mit abgeschnittenen Schwänzen oder Ohren ist in der Schweiz verboten. Ausnahmsweise können bei Kurzaufenthalten, Ferien oder Umzügen Einfuhrgenehmigungen eingeholt werden.
Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link.