Die Auswanderung aus der Republik Kroatien bringt die Pflicht zur Abmeldung des Wohnsitzes mit sich. Da der Vorgang noch nicht automatisiert ist, ist die Abmeldung eine persönliche Pflicht jedes ausgewanderten Bürgers.
Sie können sich dauerhaft oder vorübergehend abmelden. Die endgültige Abmeldung bedeutet die Abmeldung des Wohnsitzes aus der Republik Kroatien, während die vorübergehende Abmeldung die Abmeldung des Wohnsitzes, aber die Beibehaltung des Wohnsitzes bedeutet und maximal 5 Jahre dauert.
Der Check-out-Prozess ist einfach – Sie können in der Republik Kroatien oder im Einwanderungsland abmelden, und Sie benötigen lediglich einen persönlichen Ausweis (Personalausweis oder Reisepass), ein Formular, das Sie im Büro erhalten, in dem Sie abmelden, Bestätigung des Auszugsgrundes (zB Arbeitsvertrag, Ausbildungsnachweis, Heiratsurkunde) und Bescheinigung über die Zahlung einer Gebühr von 29 CHF bzw. 200 kn.
Nach Abschluss des Vorgangs erhalten Sie eine Bestätigung an die neue Heimatadresse, mit der dieser Vorgang für Sie abgeschlossen ist. Im Falle einer endgültigen Abmeldung müssen Sie einen Personalausweis vorlegen und einen neuen ohne Angaben zum Wohnsitz erstellen. Bei der vorübergehenden Abmeldung können Sie hingegen alle Dokumente behalten, müssen sie jedoch nach Ablauf erneuern.