Allgemeines: Die Arbeitszeugnisse sind für die Arbeitnehmer genauso wichtig wie für die Arbeitgeber als Arbeitsempfehlungen. Ein vollwertiges Arbeitszeugnis wird nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgestellt, gleich ob der Arbeitnehmer selber gekündigt hatte oder ihm gekündigt wurde. Die Arbeitnehmenden haben jedoch das Anrecht auf ein Zwischenzeugnis während der Dauer des Arbeitsverhältnisses. In gewissen Situationen ist es von Vorteil, ein Zwischenzeugnis zu verlangen. Bei einem Wechsel des Vorgesetzten oder einer längeren Ausbildung ist ein Zwischenzeugnis empfohlen. Die Aus- und Weiterbildungsinstitutionen verlangen ein solches, insbesondere wenn die Aus- oder Weiterbildung neben der Berufstätigkeit erfolgt. In einem Arbeitszeugnis sollen alle Informationen enthalten sein, die den Arbeitsplatz, die Dauer des Arbeitsverhältnisses, die Berufstätigkeit, Erfüllung der beruflichen Verpflichtungen sowie das Verhalten gegenüber den Vorgesetzten und Arbeitskolleginnen und Arbeitskollegen betreffen. Manchmal stellen die Arbeitgebenden nur eine Arbeitsbestätigung aus. Diese Bestätigung enthält einzig die Angaben über die Dauer des Arbeitsverhältnisses und allenfalls welche Tätigkeiten der Arbeitnehmer ausgeführt hatte. Die Arbeitsbestätigung rechtfertigt sich bei einer kurzen Dauer des Arbeitsverhältnisses oder dann, wenn der Arbeitgeber mit der Leistung des Arbeitnehmers nicht zufrieden war.
Die Aussagen im Arbeitszeugnis müssen wahrheitsgetreu, klar, verständlich, vollständig und soformuliert sein, dass sie für den Arbeitnehmer positiv sind. Wahrheitsgetreu ist ein Zeugnis dann, wenn man beim Verfassen objektive Beurteilungsmassstäbe angewendet hatte. Der Arbeitgeber darf nicht nur einzelne negative Ereignisse als Beurteilungskriterium anführen. Wenn ein Arbeitnehmer beispielsweise während fünf Jahren zwei Mal zu spät gekommen war, darf im Arbeitszeugnis nicht stehen, er käme stets zu spät zur Arbeit. Der Arbeitgeber soll in den Fällen, wenn er mit der Leistung des Arbeitnehmers nicht zufrieden war, auch das angeben, was der Arbeitnehmer gut gemacht hatte und in welchen Tätigkeiten er die Leistung erfüllte. Jedes unvollständig verfasste oder schlecht formulierte Arbeitszeugnis kann dem Arbeitnehmer ein Hindernis bei der Arbeitssuche sein. Allgemein ist zu sagen, dass die Arbeitgeber die Entscheidung über eine Anstellung oder Abweisung gerade auf Grund der Arbeitszeugnisse der bisherigen Arbeitgeber fällen.