Massnahmen zur Verhinderung der Infektionsausbreitung
Die Covid-19-Virus-Pandemie beruhigt sich langsam auf der Welt. Die Schweiz hat in den letzten 7 Tagen durchschnittlich 135 Fälle pro Tag, was pro mehr als 8 Millionen Einwohner eine niedrige Zahl ist. Die Reduzierung der Infektionsfälle hat auch zu einer Reduzierung der Massnahmen geführt. Die neue Massnahmenänderung kommt morgen, den 26. Juni, und bringt mehrere Abschwächungen früherer Massnahmen.
Masken
Maskenpflicht war bisher vielerorts vorgeschrieben, aber die neue Abschwächung bringt einige Änderungen mit sich:
- Im Aussenbereich gilt keine Maskenpflicht mehr
- Die Entscheidung, Masken am Arbeitsplatz zu tragen, liegt beim Arbeitgeber – die Masken sind nicht mehr obligatorisch, aber wenn der Arbeitgeber anders entscheidet, sind die Arbeitnehmer verpflichtet, sie zu tragen
- Die Entscheidung über das Tragen einer Maske in Schulen liegt bei den kantonalen Behörden – gemäss ihrem Entscheid ist das Tragen einer Maske in Schulen verpflichtend oder nicht.
Veranstaltungen
Organisierte Veranstaltungen sind drinnen und draussen erlaubt. Private Veranstaltungen und Versammlungen sind bis maximal 30 Personen im Innenbereich und bis zu 50 Personen im Aussenbereich erlaubt.
Für organisierte Veranstaltungen gelten besondere Regeln. Bei grossen offiziellen Veranstaltungen, bei denen das Publikum und die Teilnehmer ein Covid-Zertifikat haben, gibt es keine Einschränkungen – es ist eine unbegrenzte Anzahl von Personen im Publikum erlaubt.
Kleinere Veranstaltungen sowie Sport- und Kulturveranstaltungen und Freizeitbetriebe müssen nicht zertifiziert werden, es ist aber empfohlen.
Nicht zertifizierte Veranstaltungen, bei denen das Publikum sitzen muss, können mit maximal 1000 Personen organisiert werden. Ohne Covid-Zertifikat und ohne Sitzpflicht dürfen Veranstaltungen bis zu 500 Personen im Freien und bis zu 250 Personen im Innenbereich haben.