Der heutige Schweizerpass trägt die Aufschrift “Schweizerische Eidgenossenschaft”. Ausgestellt wird er aber von kantonalen Behörden aufgrund von Papieren, die von einer Gemeinde (Heimatgemeinde) erstellt werden. Jeder Schweizer und jede Schweizerin ist dreifach erfasst. Er besitzt das Schweizer Bürgerrecht, das Bürgerrecht eines Kantons und das Bürgerrecht einer Gemeinde (meist “Ort der Väter”).
Das Schweizerbürgerrecht basiert auf dem “ius sanguinis” (väterliche oder mütterliche Abstammung) wie in Deutschland und Österreich. Daneben gibt es Nationen, wo aufgrund der Geburt im Lande das Bürgerrecht erworben wird. Dieses “ius soli” kennen die USA, Australien und Kanada.
Im Jahre 2004 wurde in der Schweiz der Versuch das “ius soli” teilweise einzuführen (Bürgerrecht für die 3. Generation in der Schweiz lebender Ausländer) vom Volke abgelehnt.