Die strengere Kontrolle des Wohnsitzes der kroatischen Staatsbürger, die die Einführung des neuen Wohnsitzgesetzes begleitete (“Narodne novine” Nr. 144/12 und 158/13) zeigte deutlich das Problem, dass es nach dem damals gültigen Identitätskarten-Gesetz nur denjenigen Personen möglich war, eine Identitätskarte zu beantragen, die ihren Wohnsitz in der Republik Kroatien hatten.
Die Tatsache, dass die Identitätskarte nicht nur ein Beweis der Identität und des Wohnsitzes in der Republik Kroatien ist, sondern als Reisedokument und als Zugangsmmittel für die elektronischen Dienstleistungen dient (sie beinhaltet ein unterschriebenes Identifikationszertifikat, die sogenannte elektronische Unterschrift) wies auf das Bedürfnis hin, dass diese Dienstleistungen auch den kroatischen Staatsbürgern im Ausland ermöglicht werden sollten.