Invaliden-Versicherung (IV) und Migranten

Wer sich über die rechtlichen Grundlagen der IV orientieren will, kann zahlreiche Darstellungen dieser Vorschriften in verschiedenen Zeitschriften nachlesen. Dort ist meistens die gesetzliche Regelung beschrieben, jedoch nicht, wie diese in der täglichen Praxis angewandt wird.

Die IV ist kantonal gegliedert. Meine Erfahrung bezieht sich auf die Nordwestschweiz, wo ich eine psychiatrische Praxis führe.

Jahrzehntelang war es eigentlich sehr leicht, eine IV Rente zu bekommen und leider auch zu erschleichen. Dies haben einige Personen ausgenutzt und mit Hilfe eines freundlichen Arztes erreicht. Es genügte, in der Praxis ein Formular auszufüllen. Jetzt aber werden bei der Revision, die in jedem Fall regelmässig vorgeschrieben ist, gegenwärtig jedoch oft hinausgeschoben wird, viele Renten gestrichen. Vor allem werden kaum neuen Renten zugesprochen. Zahlreiche Erkrankungen, welche früher eine IV-Rente begründeten, genügen nach heutigen Kriterien nicht mehr. Wenn noch lange Zeit viele Rentenbezüger nicht einer Revision unterzogen werden, entsteht eine Ungleichheit, was unsere (schweizerische) Verfassung verletzt. Für die gleiche Erkrankung bezieht jemand eine Rente, während ein anderer diese nicht bekommt.

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