Vergessene Pensionskasse-Guthaben (PK)

Für die berufliche Vorsorge besteht in der Schweiz seit 1. Januar 1985 eine gesetzliche Versicherungspflicht. Seit der Einführung ist somit jeder Arbeitnehmer automatisch versichert. Bei einem Arbeitsgeberwechsel ist jeder Versicherte selbst dafür verantwortlich, dass sein Pensionskassengeld (PK) an die neue Pensionskasse überwiesen wird.

Falls die Pensionskasse keine Angaben darüber bekommt, wohin das Geld zu überweisen ist, deponiert sie es nach spätestens zwei Jahren auf einem Freizügigkeitskonto bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG. Zur Zeit befinden sich dort ca. 800’000 Konten mit rund 3 Milliarden Franken PK-Geldern, von denen die Besitzer nichts wissen.

Oft sind es Ausländer wie Saisonniers oder Immigranten auf bestimmte Zeit, die für ein paar Monate oder Jahre in der Schweiz arbeiten und danach wieder in ihr Heimatland zurückkehren. Da sie das schweizerische Sozialsystem nicht kennen, vergessen sie oftmals ihr angespartes Pensionskassengeld.

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