Persönliche Namen in Kroatien – Gleichheit, zumindest auf Papier

Das Verfahren zur Bestimmung des persönlichen Namens kroatischer Staatsbürger wird durch das Gesetz über persönliche Namen geregelt. Der persönliche Name besteht aufgrund dieses Gesetzes aus dem Vor- und Nachnamen. Der Vor- beziehungsweise Nachname kann sich auch aus mehreren Wörtern zusammensetzen. Der Vor- und Nachname, den eine Person im Rechtsverkehr benutzt, kann jeder für sich maximal zwei Wörter beinhalten.

Der Nachname des Ehegatten wird im kroatischen Familiengesetz so festgelegt, dass bei einer Eheschliessung die Partner wie folgt entscheiden können:

  1. Jeder behält den eigenen Nachnamen.
  2. Als gemeinsamer Nachname wird der Nachname eines Partners angenommen.
  3. Als Nachname werden beide Nachnamen der Partner angenommen, wobei beschlossen werden muss, welcher der Nachnamen an erster und welcher an zweiter Stelle geführt wird.
  4. Jeder Partner übernimmt neben dem eigenen zusätzlich auch den Nachnamen des Partners und er entscheidet dann, welcher der Nachnamen an erster und welcher an zweiter Stelle geführt wird.

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