Rechte der Bezüger schweizerischer Renten mit Wohnsitz in Kroatien

Die Regeln, welche die Pflicht der Krankenversicherung für Rentner eines oder mehrerer Staaten bestimmen, sind sehr klar und einfach. Was in Betracht zu ziehen ist, aus welchen Staaten ein Rentner seine Renten bezieht und in welchem Staat er zu leben beabsichtigt, genauer, wo sich sein Zentrum der Lebensinteressen befindet. Als einfachstes Beispiel können wir hier die Regel für eine Person, die nur eine Rente bezieht und in einem anderen Staat wohnt, anführen. Ein Rentner mit Wohnsitz in einem Staat, von dem er keine Rente bezieht, kann den vollen Gesundheitsschutz in Einklang mit den Vorschriften dieses Staates nutzen, als wäre er in diesem Staat versichert, alles zu Lasten des Mitgliedsstaates, von dem er seine Rente bezieht. So kann ein Bürger, der nur eine schweizerische Rente bezieht, aber in Kroatien lebt, unter gleichen Umständen und Bedingungen den Gesundheitsschutz in Kroatien geniessen wie kroatische Versicherte, aber zu Lasten der schweizerischen Krankenversicherung. Falls ein Bürger eine Rente aus mehreren Staaten bezieht, so werden die Kosten von der Krankenversicherung desjenigen Staates, in dem dieser Rentner die meiste Beitragszeit erworben hat, getragen.

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