Was bringt das neue Erwachsenenschutzrecht?

Neues Erwachsenenschutzrecht Schweiz

Am 1. Januar 2013 trat das neue Erwachsenenschutzrecht in Kraft und löste das 101-jährige, in dieser Zeit weitgehend unverändert gebliebene Vormundschaftsrecht ab. Das neue Erwachsenenschutzrecht stellt den betroffenen Menschen in den Mittelpunkt und hat zum Ziel, dessen Autonomie, Selbstbestimmung und Entscheidungsfreiheit möglichst lang und umfassend zu erhalten. Zu den wichtigsten Veränderungen gehören eine zeitgemässe Terminologie, die Förderung des Selbstbestimmungsrechtes der Betroffenen wie auch massgeschneiderte behördliche Massnahmen für schutzbedürftige Menschen. Zudem wurden die 1420 Vormundschaftsbehörden des Landes durch 148 Kinder- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) ersetzt und professionalisiert. Die rechtlichen Änderungen wurden im ZGB (Zivilgesetzbuch) verankert und haben grossen Einfluss auf die medizinische Praxis und diejenige in Alters- und Pflegeheimen.

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