Wenn jemand in der Schweiz die doppelte Staatsbürgerschaft besitzt und z.B. als Pensionär längere Zeit während des Jahres in Kroatien teils am Wohnsitz und teils am Meer verbringt, muss auch er den kroatischen Wohnsitz abmelden?
Das Aufenthaltsgesetz definiert, dass eine Person ausserhalb Kroatien lebt, wenn sie sich im Ausland länger als ein Jahr aufhält. Dies auch im Fall wenn sie vorübergehend in Kroatien weilt, dieser Aufenthalt insgesamt jedoch nicht länger als drei Monate dauert.
Die Person hingegen, die länger als insgesamt drei Monate pro Jahr in der Republik Kroatien lebt, wird gemäss Gesetz somit nicht als im Ausland lebend betrachtet und muss folglich weder den Wohnsitz abmelden noch vorsichtshalber einen Aufenthalt im Ausland anmelden.